Konformitätsprüfung – SVHC-Liste

Am 1. Juni 2007 trat die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) in Kraft, die u. a. die Zulassung und Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC, Substances of Very High Concern) regulieren soll. Zunächst werden Stoffe mit besonders gefährlichen Eigenschaften identifiziert und in die von der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) veröffentlichte SVHC-Kandidatenliste aufgenommen. Diese enthält mehr als 190 Substanzen und wird in der Regel zweimal im Jahr aktualisiert.
Hersteller und Importeure von Chemikalien, Zubereitungen und Erzeugnissen unterliegen der Informationspflicht über eine sichere Verwendung, wenn in ihren Erzeugnissen Substanzen aus der SVHC-Kandidatenliste mit einem Gehalt von größer als 0,1 Massenprozent (0,1% [w/w]) enthalten sind. Sie sind in diesem Fall zudem verpflichtet, Konsumenten auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen über eine sichere Verwendung zu informieren.

 

Im Rahmen von REACH bieten wir an:

  • Zerkleinerung von Bauteilen (z. B. Leiterplatten)
  • SVHC-Übersichtsanalysen (Screening)
  • SVHC-Quantifizierung nachgewiesener Einzelsubstanzen