Konformitätsprüfung - RoHS

Die RoHS-Richtlinie 2011/65EU regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen. RoHS steht für „Restriction of Hazardous Substances“ („Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe“).

Somit dient RoHS zur Einhaltung von Grenzwerten für bestimmte Schadstoffe wie etwa Blei, Cadmium oder bestimmte Chrom- und Bromverbindungen, die in elektronischen Geräten enthalten sein können. Zusätzlich zu den bereits genannten Verbindungen werden ab 2019 einige Weichmacher, die sogenannten Phthalate, von RoHS miterfasst. Der erlaubte Grenzwert für die in der RoHS-Richtlinie geregelten Verbindungen liegt bei 0,1 Massenprozent (bezogen auf das homogene Material). Lediglich für Cadmium liegt der Grenzwert bei 0,01 Massenprozent.

Beispiele für homogene Materialien sind:

  • Kunststoffeinzelteile
  • Lötstellen
  • Anschlüsse an einem SMD-Bauteil
  • Keramiken eines SMD-Bauteils
  • Beschichtung einer Schraube (z. B. Verzinkung)

Als Fachlabor sind wir seit Jahren bestens vertraut mit Fragestellungen rund um RoHS -von der fachgerechten Probenvorbereitung über die Analytik mit modernsten Geräten (u. a. RFA, GC-MS, ICP-OES, UV/VIS) – bis zur Bewertung.
Wir beraten Sie gerne vorab bezüglich des Analysenumfanges für Ihre Proben.

Kontakt

 

Telefon: 09132/75034-0

 

  • Ansprechpartner

    Christian Schad 

    Geschäftsführer

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    Christian Schad

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    stellv. Leitung Industrie